Als Reaktion auf die während der Generalversammlung unserer Bank vom 17.10.2020 vorgetragenen Vorwürfe der BaFin gegen unsere Vorstände Stefan Siebert und Jan Wettstein haben Mitglieder unserer Genossenschaft spontan eine Interessengemeinschaft gegründet. Mit einer auch an die BaFin gerichteten Initiative setzen sie sich für die Fortsetzung der bisherigen Unternehmensführung der VR-Bank ein.
In ihrem Schreiben betonen sie die jahrelange außerordentlich erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Hauses unter der kreativen Führung der derzeitigen Vorstandsmitglieder Stefan Siebert und Jan Wettstein.
Sie seien ein Garant für ein weiterhin starkes und unabhängiges Finanzinstitut, welches die Vollversorgung unserer Region mit Bankdienstleistungen auf Dauer garantiert und das sich mit großem Engagement in der Region engagiert.
Aus diesem Grunde hat das Gros der an der Generalversammlung teilnehmenden Genossen den Vorständen sowie auch dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt und sie beauftragt, auch weiterhin die Geschicke unseres Geldinstituts in der Zukunft zu leiten.
In diesem Kontext wird jedoch das aktuelle Vorgehen der BaFin äußerst kritisch betrachtet. Das auf einer ungesicherten Rechtslage und von der BaFin selbst inszenierte Abberufungsbegehren stößt bei allen Beteiligten auf großen Widerstand und wirft zudem die Frage auf, warum in diesem Fall der allgemein gültige Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Beschuldigten" keine Anwendung findet.
Als Moderator im Konflikt und als Sprecher der Initiative hat die Interessengemeinschaft den ehemaligen Stadtschreiber von Schmalkalden, den Publizisten Hannes Hofmann, um Hilfe gebeten.
Sein Kommentar: „Als überzeugter Genossenschaftler ist es mir eine Ehre, und ich helfe sehr gern, weil ich mir in meinem Demokratieverständnis nicht vorstellen will, dass sich eine Einrichtung des Bundes auf der Grundlage der mir und allen Genossen bislang bekannten Faktenlage derart vehement gegen genossenschaftliche Entscheidungen stellt. Solange kein Richterspruch ergangen ist, muss für die Beschuldigten eine Unschuldsvermutung gelten und eine Gefahr scheint mir in diesem besonderen Fall für die Bank auch nicht in Verzug zu sein, so dass ein derartiges Procedere der BaFin gerechtfertigt wäre.“
Meldung in eigener Sache

Die Verfasser einer Protest-Note wenden sich hiermit an alle Mitglieder der VR-Bank, sich unter Nennung ihres Namens und ihrer Mitgliedsnummer der Initiative per Mail an Initiative2020@web.de, gern auch mit einem persönlichen Statement, anzuschließen.
Der Moderator, Herr Hannes Hofmann, wird dieses Votum zusammenfassen und ggf. an den Präsidenten der BaFin weiterleiten.