Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG besteht aktuell aus zwei Mitgliedern. Ein Sonderbeauftragter der BaFin mit Geschäftsleiterfunktion und ein vom Aufsichtsrat bestelltes Vorstandmitglied. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vertreten durch den Sonderbeauftragten der BaFin mit Geschäftsleiterfunktion:
Herr Christian Gervais

Vertreten durch die Vorstände:
Frau Stefanie Hermann, Herr Harald Kothe

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsrat der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG (von links nach rechts): Carolin Rübner, Hannes Knott, Markus Ernst (Vorsitzender), Matthias Ader, Thomas Höse, Christoph Zimmermann, Dr. Thomas Pforr, Antje Töffels, Thomas Mieling, Nicole Lombardi, Christian Kirchner.

Generalversammlung

Mitglieder bestimmen mit

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.

Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.