- Alle Hintergrundinfos auf einen Blick
- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung ist erforderlich
AGB, Sonderbedingungen und Preise
Hintergrundinformationen
Bisher hat Ihre VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG Sie fristgerecht im Voraus über geplante Änderungen der Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert. Zwei Monate, bevor Änderungen wirksam wurden, erhielten Sie eine Benachrichtigung.
Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion haben Sie als Kunde die Änderungen akzeptiert, sofern Sie nicht innerhalb der zwei Monate widersprochen haben. Ihrerseits bestand also entsprechend bisher kein Handlungsbedarf.
Neu: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einzuholen haben.
Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?
Künftig ist es notwendig, dass Sie aktiv zustimmen.
Tragen Sie Ihren Teil bei und schonen Sie die Umwelt. Unterstützen Sie Ihre VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG dabei Ressourcen zu sparen. Nutzen Sie den digitalen Prozess, um den geänderten Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelten zuzustimmen.
Wir haben Ihnen für die optimale Anwendung ein Anschreiben zukommen lassen. In diesem finden Sie Ihren individuellen QR-Code.
Der Betreff des Anschreibens lautet: "Wir benötigen Ihre aktive Unterstützung: Bitte stimmen Sie unseren Preisen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen zu."
- Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone oder geben Sie den dortigen Link am PC ein
- Sie gelangen automatisch zu Ihrem persönlichen Bereich, wo Sie Ihre individuellen Unterlagen online einsehen können.
- Sichten Sie Ihre individuellen Unterlagen und stimmen Sie den Änderungen zu.
Sie haben mehrere Briefe erhalten?
Wenn Sie mehrere Briefe erhalten haben, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung aus rechtlichen Gründen entsprechend mehrfach.
Je erhaltenen Brief benötigen wir auch Ihre Zustimmung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie sowohl ein Girokonto alleine als auch ein Gemeinschaftskonto, z.B. mit Ihrem Partner besitzen oder wenn Sie bei einer anderen Person über eine Vollmacht verfügen bzw. als gesetzlicher Vertreter aggieren.
FAQ-Liste
Finden Sie anbei weitere Antworten auf Ihre Fragen:
- Sie können uns Ihre Zustimmung ab sofort erteilen.
- Erteilen Sie Ihre Zustimmung bitte bis zum 31. März 2023.
- Ganz einfach geht das über den QR Code oder den Link aus Ihrem persönlichen Anschreiben
- Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch oder in unseren Kompetenzcentern & Beratungsstellen weiter.
Über den Button „Ansehen“ kommen Sie zur Lesefunktion der Dokumente. Laden Sie über den Button „Download“ die Dokumente auf einen eigenen Datenträger (z. B. auf eine Festplatte, einen USB-Stick oder in eine Cloud etc.) herunter.
Der Button wird erst aktiv, wenn Sie die Dokumente zuvor angesehen sowie heruntergeladen haben.
Mit Ihrem Klick auf den Bestätigungsbutton erhalten wir automatisch Ihre Zustimmung!
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns einfach an.
Bitte stimmen Sie den neuen Bedingungen und Preisen zeitnah zu, um die Umwelt und Ressourcen zu sparen.
- Die neuen Bedingungen und Preise gelten ab 1. April 2023.
- Aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 ist die Bank verpflichtet von ihren Kundinnen und Kunden die Zustimmung zu allen Änderungen von Vertragsbedingungen und Preisen einzuholen.
- Die Fortführung der Geschäftsbeziehung auf Basis veralteter und uneinheitlicher Geschäftsbedingungen und Preisen ist auf Dauer nicht möglich.
- Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, benötigen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung.
- Gerne stellen wir Ihnen die Unterlagen erneut zur Verfügung.
- Bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich über Ihr sicheres ePostfach oder senden Sie uns eine E-Mail an service@vrb-meinebank.de
- Alternativ rufen Sie gerne in Ihrem Kompetenzcenter an.
- Nein. Das BGH-Urteil vom 27. April 2021 betrifft alle Banken und Sparkassen, die seit 1977 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels des sogenannten AGB Änderungsmechanismus geändert haben. Diese Vorgehensweise war seitdem in der Praxis anerkannt und akzeptiert.
- Der VR-Bank ist das Vertrauen Ihrer Mitglieder und Kunden seit jeher sehr wichtig. Deshalb haben wir auch in der Vergangenheit größten Wert auf eine verlässliche und transparente Kommunikation bei Änderungen unserer Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte gelegt und Sie fristgerecht darüber informiert.
- Wir informieren Sie spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden entweder schriftlich oder über Ihr elektronisches Postfach. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Leistungen und deren Entgelte ändern. Solche Änderungen werden auch künftig nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
- Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderten gesetzlichen Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
- Sie können jederzeit in ein anderes Girokontomodell wechseln
- Bitte stimmen Sie zunächst den Änderungen insgesamt zu.
- Anschließend können Sie Ihr Girokontomodell ganz einfach online wechseln.
Kontakt
Sie haben Fragen, brauchen Unterstützung bei dem Zustimmungsprozess oder möchten persönlich beraten werden? Wir kümmern uns! Kontaktieren Sie uns gerne.