Für die erstmalige Kontoeröffnung schreibt der Gesetzgeber zwingend eine Legitimation des Kontoinhabers vor. Bei Gemeinschaftskonten ist die Legitimation von allen Kontoinhabern erforderlich.
Außerdem müssen auch Bevollmächtigte legitimiert werden.
Hierfür bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an: