VR-Bank: „Generalversammlung wird stattfinden“

Bad Salzungen, 12. Januar 2024

Quorum zur Durchführung einer außerordentlichen Generalversammlung erreicht

Schmalkalden. „Selbstverständlich werden wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchführen. Aber nicht am 26. Januar und auch nicht in Schmalkalden.“ Mit dieser klaren Aussage beendet Christian Gervais, Sonderbeauftragter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Geschäftsleiterfunktion in der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden, die Spekulation über das „Ob“ und „Wann“ einer außerordentlichen Generalversammlung in der VR-Bank. Gervais bestätigte zudem, dass das notwendige Quorum von 250 Mitgliedern für eine entsprechende Veranstaltung mit der Unterschriftensammlung erreicht worden sei.

Die Bank werde sich selbstverständlich bei der Durchführung der Veranstaltung an den Vorgaben der Satzung und des Genossenschaftsrechts orientieren. Ganz wesentlich sei dabei die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Mitglieder.

Am 4. Januar hatte Gervais von Mitgliedern der Bank eine Liste von 900 Personen, die eine außerordentliche Generalversammlung wünschen, zusammen mit dem Vorschlag einer Tagesordnung ausgehändigt bekommen. Die Unterschriftenliste wurde geprüft und am 10. Januar wurde den Initiatoren mitgeteilt, dass das Quorum erreicht sei. Aufgefallen sei bei der Prüfung jedoch, dass die Tagesordnung die der Geschäftsleitung ausgehändigt wurde von der die den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde abwich. Am 10. Januar hatte Gervais daher Gerald Wiegner, Vorsitzender Igenos, als offensichtlichen Initiator der Initiative entsprechend informiert und mit ihm vereinbart, dass in der Woche ab dem 15. Januar ein Gespräch über die finale Tagesordnung stattfinden solle. Konsens bestand zudem darin, dass die vorgesehene Halle in Schmalkalden zu klein ist, um bei der zu erwartenden Teilnehmerzahl einen ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sicherzustellen. Daher wurde eine Durchführung der Generalversammlung wie bereits mitunter schon in der Vergangenheit in der Messe Erfurt abgestimmt. „Nur wenige Stunden später musste ich dann der Presse entnehmen, dass Igenos beim Amtsgericht Jena einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hat, mit dem die Bank verpflichtet werden sollte, die Durchführung der Versammlung am 26. Januar in Schmalkalden sicherzustellen“, zeigte sich Gervais mit Blick auf das widersprüchliche Verhalten des Koblenzer Vereins irritiert. Inzwischen hat der Verein den Antrag zurückgezogen.

Selbstverständlich wird die Geschäftsleitung weiterhin im Interesse der gesamten Genossenschaft gewährleisten, dass die Rechte und Interessen der Mitglieder gewahrt werden. Dazu gehört nicht nur die gesetzes- und satzungskonforme Durchführung der gewünschten außerordentlichen Generalversammlung, sondern auch die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Mitglieder.

Verantwortlich für den Inhalt:

VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG

Pestalozzistraße 15

36433 Bad Salzungen