Informationen zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung

Bad Salzungen, 21. November 2024

Wir kümmern uns!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat rechtliche Schritte gegen die Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, den Verlag des Freien Worts, sowie gegen den Verfasser der jüngsten Veröffentlichungen zu unserer Bank, Herrn Jolf Schneider, eingeleitet hat. Anlass hierfür ist die Berichterstattung vom 11./12. November 2024, die in der Print-Ausgabe der Zeitungen „Freies Wort“ und „Südthüringer Zeitung“ sowie im Online-Angebot www.insuedthueringen.de veröffentlicht wurde.

Der Artikel mit der Überschrift „VR-Bank Bad Salzungen – Ermittlungen gegen künftigen Vorstandschef“ ist grob rechtswidrig und erfüllt keine der Voraussetzungen, die der Bundesgerichtshof für eine zulässige sogenannte „Verdachtsberichterstattung“ entwickelt hat.

Wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es aus unserer Sicht keinen auch nur ansatzweise tragfähigen Grund für etwaige Ermittlungen gegenüber unserer Bank oder Herrn Gervais gibt. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit ausschließlich im Rahmen ihres gesetzlichen und rechtlichen Auftrages Anzeigen, die offenbar gesteuert und gezielt eingereicht wurden. Die Staatsanwaltschaft hat ausdrücklich betont, dass bislang – so wörtlich – „völlig offen“ ist, was sich aus den Anzeigen ergeben könnte. Dies hat richtigerweise u. a. auch der Branchendienst „FinanzBusiness“ in seiner Berichterstattung korrekt dargestellt. Den entsprechenden Beitrag finden Sie hier.

Wir haben die Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG sowie Herrn Jolf Schneider aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um künftig eine rechtswidrige Berichterstattung wie diejenige vom 11./12.112024 zu unterlassen. Der Verlag und Herr Schneider haben sich am 19. November fristgerecht zur Unterlassung verpflichtet. Folgerichtig sind die entsprechenden Beiträge im Netz gelöscht worden. Wir begrüßen dies, wenngleich der durch die rechtswidrige Berichterstattung entstandene Reputationsverlust bereits sehr groß ist. Im Sinne unserer Verpflichtung als Vorstände, Schaden von der Genossenschaft fernzuhalten, prüfen wir deshalb derzeit etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Verlag.

Die Berichterstattung verletzt auch in besonderer Weise die Anforderungen presseethischer Standards. Deshalb haben wir uns an den Presserat gewandt. Wir sehen in der Berichterstattung eine eklatante Verletzung journalistischer Standards, die für eine unabhängige und sachliche Berichterstattung gelten.

Mit freundlichen Grüßen,

Der Vorstand