Da die Tochtergesellschaft der Bank noch einen Restkaufpreis schuldet, ist dies wie ein Kredit der Bank an ihre eigene Tochter zu sehen. Für Kredite zwischen Mutter (Bank) und Tochtergesellschaften (Filia Domo) gelten im Kreditwesengesetz (KWG) besondere, strengere Regeln.
Folgerichtig hat die BaFin bei ihrer Prüfung im Sommer 2023 das Geschäft als Kredit bewertet, da der Filia Domo GmbH die Immobilie überlassen wurde, bevor der Kaufpreis gezahlt wurde. Zudem wurde bemängelt, dass die Regeln des KWG nicht eingehalten wurden.
Mit Schreiben vom 10. November 2023 hat die BaFin der Bank daher mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Rückführung des Geschäfts anzuordnen.