Rückabwicklung des konzerninternen Verkaufs des Gebäudes der Polizeiinspektion in Weimar

Bad Salzungen, am 26.01.2024

Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe. Wir kümmern uns!

Liebe Mitglieder,

ein großes „Aufregerthema“ der vergangenen Wochen, war die Rückabwicklung des konzerninternen Verkaufs des Gebäudes der Polizeiinspektion in Weimar. Unterstellt wurde uns, dass wir Maßnahmen ergreifen, die gegen die Interessen der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden gerichtet seien. Das ist unwahr.

Die Historie

Die Bank hat die Immobilie im Jahr 2013 erworben. Im Jahr 2022 wurde der Beschluss gefasst, die Immobilie wieder zu veräußern. Es wurde mehrere Monate versucht, einen Käufer zu finden, der bereit war, den gewünschten Kaufpreis zu bezahlen. Dies ist den damals handelnden Personen nicht gelungen. Am 22.12.2022 wurde ein Kaufvertrag mit der Filia Domo GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Bank, vor einem Notar in Konstanz abgeschlossen. Durch den festgelegten Kaufpreis sollte noch in 2022 ein Buchgewinn von knapp sechs Millionen Euro in der Bankbilanz wirksam werden.

Mieteinnahmen gingen vor Bezahlung des Kaufpreises an die Filia Domo GmbH

Um den Ertrag aus dem Verkauf noch für das Jahr 2022 in der Bankbilanz vereinnahmen zu können, wurde vereinbart, dass der Besitz und das wirtschaftliche Eigentum noch im Jahr 2022, und zwar am 31.12. um 23:59 Uhr, übergeht. In logischer Konsequenz sind dann zu diesem Zeitpunkt auch Nutzen und Lasten des Eigentums - z.B. auch die Mieteinnahmen - auf die Tochtergesellschaft vor Bezahlung des Kaufpreises übergegangen.

Filia Domo GmbH konnte Verkaufspreis nicht bezahlen

Die Filia Domo GmbH verfügte bei Beurkundung des Kaufvertrags weder über die finanziellen Mittel, um den Kaufpreis bezahlen zu können, noch über eine entsprechende Finanzierungszusage. In der Folge hat die Bank in 2023 auch deshalb eine Kapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft durchgeführt, damit diese zumindest eine – in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag gar nicht vorgesehene – Anzahlung an die Bank leisten konnte.

Erforderliche Genehmigung der Stadt Weimar lag nicht vor

Eine Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit ist im Falle der in Rede stehenden Immobilie auch eine Zustimmung der Stadt Weimar. Dies ist deshalb so, weil das Gebäude und Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegen. Diese Genehmigung hat die Stadt Weimar nie erteilt.

Rückfrage der Stadt Weimar zur Angemessenheit des Kaufpreises nie beantwortet

Die Stadt Weimar hatte Rückfragen zum Kaufpreis, der ihr überhöht erschien. Aus unseren Akten ist nicht erkennbar, dass die Bank in 2023 Aktivitäten unternommen hätte, die Vorbehalte der Stadt Weimar auch nur im Ansatz zu entkräften.

Filia Domo GmbH bekam keine externe Finanzierung

Verschiedene Versuche der Tochter, für den Restkaufpreis eine externe Finanzierung zu erhalten, scheiterten. Das Geschäft blieb somit auch aus diesem Grund in der Schwebe.

BaFin bemängelt Nicht-Einbeziehung des Aufsichtsrates

Da die Tochtergesellschaft der Bank noch einen Restkaufpreis schuldet, ist dies wie ein Kredit der Bank an ihre eigene Tochter zu sehen. Für Kredite zwischen Mutter (Bank) und Tochtergesellschaften (Filia Domo) gelten im Kreditwesengesetz (KWG) besondere, strengere Regeln.

Folgerichtig hat die BaFin bei ihrer Prüfung im Sommer 2023 das Geschäft als Kredit bewertet, da der Filia Domo GmbH die Immobilie überlassen wurde, bevor der Kaufpreis gezahlt wurde. Zudem wurde bemängelt, dass die Regeln des KWG nicht eingehalten wurden.

Mit Schreiben vom 10. November 2023 hat die BaFin der Bank daher mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Rückführung des Geschäfts anzuordnen.

Es drohten signifikant negative Auswirkung auf das Kreditgeschäft

Kredite von Banken sind mit Eigenkapital zu unterlegen, um den Bestand einer Bank nicht durch riskante Kreditvergaben zu gefährden. Da die BaFin den Vorgang als Kredit eingeordnet hatte, wäre bis zu einer möglichen finalen Entscheidung eines Gerichtes in jedem Fall der ausstehende Kaufpreis vom harten Kernkapital abzuziehen gewesen. Dies hätte für die Bank und ihre Mitglieder unmittelbare negative Auswirkungen auf das Geschäft gehabt, da uns Kapital gefehlt hätte, um unser normales Kreditgeschäft zu betreiben.

Keine Ressourcen für aussichtslose Verfahren

In jedem Fall hätte die Auseinandersetzung mit der BaFin Arbeitskraft und Geld gekostet. Und zwar für ein aus unserer Sicht aussichtsloses Verfahren in einer Sache, bei der mit Hilfe eines zweifelhaften Verkaufspreises ausschließlich Bilanzkosmetik betrieben wurde. Daher haben wir nach einer Anhörung der BaFin und angesichts unserer Überzeugung, dass einem Widerspruch gegen den Bescheid keine Erfolgsaussicht beizumessen ist, entschieden, das Geschäft mit der Tochtergesellschaft rückabzuwickeln. Dies wurde im Dezember 2023 gemacht. Die Anzahlung auf den Kaufpreis haben wir zurückgezahlt.

Reine Bilanzkosmetik und Scheingewinne verhindert

Durch die Rückabwicklung kann in der Bilanz der Bank ein nur scheinbarer Gewinn im Jahr 2022 nicht mehr verbucht werden. Der Gewinn ist deshalb nur scheinbar, weil der Verkauf an eine Tochtergesellschaft erfolgte, die vollständig im Eigentum der Bank steht. In der Bilanz über die Bank und die Tochtergesellschaften, unserem Konzernabschluss, würde das Geschäft ohnehin „gestrichen“ werden, da Käufer und Verkäufer im Konzern als eine Gesellschaft behandelt werden.

Kein Schaden für die Bank, echter Verkauf zu realistischem Kaufpreis weiterhin möglich

Ein Schaden ist der Bank und der Tochtergesellschaft, abgesehen von den Transaktionskosten nicht entstanden. Die Immobilie kann weiterhin verkauft werden. Sie ist weiterhin im Eigentum der Bank.